Für Kleingewerbe, Vereine und Selbstständige
Kassenbuch online führen, ohne Excel
Bareinnahmen und -ausgaben täglich erfassen, Kassenbestand automatisch, Tagesabschluss mit Zählprotokoll. Korrekturen nur per Storno, so wie es § 146 AO verlangt. Export für Ihren Steuerberater als CSV.
✓ 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Danach 6 € im Monat, monatlich kündbar.
✓ Unveränderbare Buchungen mit Änderungsprotokoll.
| Datum | Beleg / Text | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|---|
| 28.10. | Übertrag | ||
| 28.10. | Tageseinnahmen lt. Zählprotokoll | 638,20 € | |
| 28.10. | Büromaterial, Beleg 2026-118 | 23,90 € | |
| 29.10. | Porto storniert durch Nr. 145 | 8,50 € | |
| 29.10. | Storno zu Nr. 144: Tippfehler | 8,50 € | |
| 29.10. | Porto, Beleg 2026-119 | 5,80 € | |
| 29.10. | Bankeinzahlung Sparkasse | 800,00 € |
Was ein Kassenbuch können muss
Täglich erfassen
Fortlaufende Nummern ohne Lücken, Datum, Beleg und Kassenbestand nach jeder Buchung. Chronologisch, wie vorgeschrieben.
Storno statt Löschen
Nichts lässt sich ändern oder löschen. Eine Korrektur ist eine Gegenbuchung, die ursprüngliche Buchung bleibt sichtbar.
Kassensturz
Zählprotokoll nach Scheinen und Münzen. Stimmt der Bestand nicht, buchen Sie die Differenz, dann wird der Tag abgeschlossen.
Export
Monat oder Jahr als CSV für Steuerberater und Excel, Ausdruck als PDF mit Unterschriftszeile.
Warum nicht einfach Excel?
Eine Excel-Tabelle lässt sich jederzeit unbemerkt ändern. Die Abgabenordnung verbietet aber genau das: „Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist“ (§ 146 Abs. 4 AO). MeinKassenbuch speichert jede Buchung unveränderbar, verkettet sie mit einer Prüfsumme und protokolliert jeden Export und jede Einstellung. Wer lieber auf Papier arbeitet, nimmt unsere kostenlose Vorlage.
Preise inkl. MwSt.
Monatlich
Eine Kasse, unbegrenzte Buchungen, Tagesabschluss, Export. 30 Tage kostenlos testen.
Ohne Abo bleibt Ihr Kassenbuch lesbar und exportierbar. Sie verlieren keine Buchungen.
Häufige Fragen
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Wer buchführungspflichtig ist und bar kassiert, muss Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO), in der Praxis in einem Kassenbuch. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss Bareinnahmen ebenfalls einzeln und vollständig aufzeichnen; ein Kassenbuch ist dafür der übliche Weg. Mehr dazu in Kassenbuch führen.
Ist MeinKassenbuch eine Registrierkasse?
Nein. MeinKassenbuch ist ein Kassenbuch, kein Kassensystem. Eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist nur für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen vorgeschrieben (§ 1 KassenSichV). Wenn Sie eine Registrierkasse nutzen, übernehmen Sie deren Tagessumme (Z-Bon) als Einnahme in das Kassenbuch.
Kann ich eine falsche Buchung löschen?
Nein, und das ist Absicht. Sie stornieren die Buchung mit Angabe eines Grundes. Es entsteht eine Gegenbuchung, beide bleiben sichtbar. Danach buchen Sie richtig neu.
Wie melde ich mich an?
Beim Anlegen erhalten Sie einen Zugangsschlüssel. Er öffnet Ihr Kassenbuch auf jedem Gerät. Bewahren Sie ihn sicher auf, zum Beispiel im Passwort-Manager; wir speichern ihn nur als Prüfsumme (Hash) und können ihn nicht wiederherstellen.
Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?
Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, Stand Oktober 2026). Exportieren Sie Ihr Kassenbuch mindestens einmal im Jahr als CSV und PDF und bewahren Sie die Belege auf.
Ersetzt MeinKassenbuch meinen Steuerberater?
Nein. MeinKassenbuch hilft, die Kasse ordentlich zu führen. Ob Ihre Kassenführung insgesamt den Anforderungen entspricht, hängt auch von Belegen, Abläufen und Ihrer Verfahrensdokumentation ab. Klären Sie Einzelfragen mit Ihrem Steuerberater.