Für Kleingewerbe, Vereine und Selbstständige

Kassenbuch online führen, ohne Excel

Bareinnahmen und -ausgaben täglich erfassen, Kassenbestand automatisch, Tagesabschluss mit Zählprotokoll. Korrekturen nur per Storno, so wie es § 146 AO verlangt. Export für Ihren Steuerberater als CSV.

✓ 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Danach 6 € im Monat, monatlich kündbar.

✓ Unveränderbare Buchungen mit Änderungsprotokoll.

Kassenbuch · Oktober 2026Hauptkasse
Nr.DatumBeleg / TextEinnahmeAusgabeBestand
014128.10.Übertrag412,50 €
014228.10.Tageseinnahmen lt. Zählprotokoll638,20 €1.050,70 €
014328.10.Büromaterial, Beleg 2026-11823,90 €1.026,80 €
014429.10.Porto storniert durch Nr. 1458,50 €1.018,30 €
014529.10.Storno zu Nr. 144: Tippfehler8,50 €1.026,80 €
014629.10.Porto, Beleg 2026-1195,80 €1.021,00 €
014729.10.Bankeinzahlung Sparkasse800,00 €221,00 €
Kassenbestand 29.10.2026 221,00 €
🔒 28.10. abgeschlossen · Kassensturz: Soll = Ist · Beispiel mit erfundenen Daten

Was ein Kassenbuch können muss

Täglich erfassen

Fortlaufende Nummern ohne Lücken, Datum, Beleg und Kassenbestand nach jeder Buchung. Chronologisch, wie vorgeschrieben.

Storno statt Löschen

Nichts lässt sich ändern oder löschen. Eine Korrektur ist eine Gegenbuchung, die ursprüngliche Buchung bleibt sichtbar.

Kassensturz

Zählprotokoll nach Scheinen und Münzen. Stimmt der Bestand nicht, buchen Sie die Differenz, dann wird der Tag abgeschlossen.

Export

Monat oder Jahr als CSV für Steuerberater und Excel, Ausdruck als PDF mit Unterschriftszeile.

Warum nicht einfach Excel?

Eine Excel-Tabelle lässt sich jederzeit unbemerkt ändern. Die Abgabenordnung verbietet aber genau das: „Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist“ (§ 146 Abs. 4 AO). MeinKassenbuch speichert jede Buchung unveränderbar, verkettet sie mit einer Prüfsumme und protokolliert jeden Export und jede Einstellung. Wer lieber auf Papier arbeitet, nimmt unsere kostenlose Vorlage.

Preise inkl. MwSt.

Vorlage

0 €

Kassenbuch-Vorlage als PDF zum Ausdrucken und als Excel-Datei.

Zur Vorlage

Monatlich

6 €

Eine Kasse, unbegrenzte Buchungen, Tagesabschluss, Export. 30 Tage kostenlos testen.

Kostenlos testen

Jährlich

49 €

Wie monatlich, gut zwei Monate günstiger.

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Ohne Abo bleibt Ihr Kassenbuch lesbar und exportierbar. Sie verlieren keine Buchungen.

Häufige Fragen

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Wer buchführungspflichtig ist und bar kassiert, muss Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO), in der Praxis in einem Kassenbuch. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss Bareinnahmen ebenfalls einzeln und vollständig aufzeichnen; ein Kassenbuch ist dafür der übliche Weg. Mehr dazu in Kassenbuch führen.

Ist MeinKassenbuch eine Registrierkasse?

Nein. MeinKassenbuch ist ein Kassenbuch, kein Kassensystem. Eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist nur für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen vorgeschrieben (§ 1 KassenSichV). Wenn Sie eine Registrierkasse nutzen, übernehmen Sie deren Tagessumme (Z-Bon) als Einnahme in das Kassenbuch.

Kann ich eine falsche Buchung löschen?

Nein, und das ist Absicht. Sie stornieren die Buchung mit Angabe eines Grundes. Es entsteht eine Gegenbuchung, beide bleiben sichtbar. Danach buchen Sie richtig neu.

Wie melde ich mich an?

Beim Anlegen erhalten Sie einen Zugangsschlüssel. Er öffnet Ihr Kassenbuch auf jedem Gerät. Bewahren Sie ihn sicher auf, zum Beispiel im Passwort-Manager; wir speichern ihn nur als Prüfsumme (Hash) und können ihn nicht wiederherstellen.

Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?

Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, Stand Oktober 2026). Exportieren Sie Ihr Kassenbuch mindestens einmal im Jahr als CSV und PDF und bewahren Sie die Belege auf.

Ersetzt MeinKassenbuch meinen Steuerberater?

Nein. MeinKassenbuch hilft, die Kasse ordentlich zu führen. Ob Ihre Kassenführung insgesamt den Anforderungen entspricht, hängt auch von Belegen, Abläufen und Ihrer Verfahrensdokumentation ab. Klären Sie Einzelfragen mit Ihrem Steuerberater.